Urheberrecht – Schutz der Kreativität

26 Mai
2014

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Das Urheberrecht schützt das geistige Eigentum des Einzelnen.

Paragraphen

Geistiges Eigentum beschreibt das Ergebnis geistiger Anstrengung. Dieses Ergebnis kann ein gemaltes oder am Computer individuell erstelltes Bild, geschriebenes Buch oder ähnliches sein. Die bedeutsamsten Beispiele für Werke sind im §2 UrhG geregelt.

Dazu gehören:

  • Sprachwerke wie Schriftwerke (z.B. Beiträge in Zeitschriften), Reden und Computerprogramme
  • Werke der Musik
  • pantomimische Werke und Werke der Tanzkunst
  • Werke der bildenden Künste und der Baukunst (z. B. Architektur)
  • Lichtbildwerke (Fotografien)
  • Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden
  • die Darstellungen wissenschaftlicher und technischer Art wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen und Tabellen.

siehe auch www.gesetze-im-internet/bundesrecht/urhg/gesamt.pdf

Das geistige Eigentum stellt also, wie in den oben genannten Beispielen, ein Arbeitsprodukt dar. Die Vielzahl der Urheber möchte meist seine Werke bzw. Leistungen wirtschaftlich vermarkten, deshalb liegt es in ihrem Interesse diese zu schützen. Zudem muss sich ein Urheber darüber Gedanken machen, wie sein Werk veröffentlicht werden und in welcher Form es zugänglich sein sollte. Das Ziel des Urheberrechtes und des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) ist daher die Interessen und Kreativität des Einzelnen zu schützen.

Durch technische Weiterentwicklung kommt es zu immer neuen Arten von Werken die urheberrechtlich geschützt werden müssen. So kann es dazu kommen, dass bestimmte Webseiten oder am Computer erstellte Bilder urheberrechtlich geschützt sind. Für diese Art von Urheberrecht muss eine bestimmte Schöpfungshöhe erreicht sein. Das trifft ein, wenn die Webseite besonders individuell gestaltet wurde. Ob nun bei einer Webseite die Schöpfungshöhe erreicht ist, kann immer nur für die jeweilige Seite beurteilt werden.

Entstehung des Urheberrechts

Mit der Schaffung eines Werkes greift auch gleichzeitig das Urheberrecht. Das bedeutet, wenn jemand ein Bild zeichnet oder einen Text schreibt greift sofort das Urheberrecht, egal ob derjenige die Absicht hat es zu veröffentlichen oder nicht. Das Urheberrecht greift automatisch und muss somit nirgends angemeldet werden, wie zum Beispiel Patente oder Marken. Dafür muss der Entwickler keine besondere Kennzeichnung, wie zum Beispiel das bekannte Copyright-Symbol, vornehmen. Das Copyright-Symbol zeigt nach außen, dass dieser Erschaffer seine Rechte einklagen bzw. verteidigen würde.

Das Urheberrecht wurde zum ersten Mal in den 1990er-Jahren in mehreren verschiedenen internationalen Vertragswerken behandelt, in denen die Urheberrechte der technischen Weiterentwicklung angepasst und die Rechte gestärkt wurden.

Das aktuelle Urheberrecht gerät in den letzten Jahren immer mehr in die Kritik der Öffentlichkeit und der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftler. Es wird kritisiert, dass durch die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen andere Rechte verletzt werden, insbesondere das Datenschutzrecht. Bei der Urheberrechtsverletzungsverfolgung werden u.a. die Daten der Internet Service Provider (ISP) genutzt, die den gesamten Datenverkehr und somit auch mögliche Urheberrechtsverletzungen aufzeichnen.

Das Urheberrecht hat, laut denn Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlern, seine ursprüngliche Absicht verloren haben und anstatt kreatives zu schaffen, schränke es die Entwicklung von Kultur und vor allem des Fortschritts unermesslich ein.

Sind Sie wirklich der Urheber?

Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Sie das Urheberrecht verletzt haben, dann sollten Sie es dringend prüfen.

Jeder Unternehmer ist für den Inhalt seiner Webseite verantwortlich. Sollten sich auf dieser Seite Bilder, Texte oder andere lizenzierten Werke befinden, die nicht Ihnen gehören und für die Sie nicht die erforderlichen Rechte erworben haben, handelt es sich um eine Urheberrechtsverletzung!

Spätestens bei einer Abmahnung müssen Sie handeln. Es gibt viele Fälle vor Gericht, die hätten verhindert werden können, wenn der/die Betroffene die Abmahnung ernst genommen hätte.

Fazit

Es ist unwichtig, in welchem Beruf man tätig ist. Das Urheberrecht muss in vielen Bereichen beachtet werden, es hat sich über Jahre hinweg zu einem verzweigten Regelwerk entwickelt und begleitet ein Werk von der Entstehung bis zur Veröffentlichung.

Dieses verstrickte Regelwerk spaltet die Gesellschaft in ihren Meinungen.

Auf der einen Seite fördert es kreative Menschen und schützt ihre Werke.

Auf der anderen Seite führt es jedoch zu vielen Rechtsstreitigkeiten und fördert die Überwachung der Menschen über die Provider, außerdem ist es für viele zu undurchsichtig und wirft viele Fragen auf.

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